0911 80 10 80 info@heindltresore.de

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER
DR. HEINDL TRESORE GMBH & CO. KG

 

1. Allgemeines

 

Allen Vereinbarungen, Angeboten, Lieferungen und sonstigen Rechtsgeschäften liegen unsere Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt und werden durch etwaigen Handelsbrauch, stillschweigende Vereinbarungen oder Duldung nicht aufgehoben. Von unseren Bedingungen und Preislisten abweichende Kundewünsche, Vereinbarungen und Nebenabsprachen erlangen Verbindlichkeit. Auch wenn Sie mit unseren Außendienstmitarbeitern schon besprochen wurden.

 

2. Angebot

 

Alle unsere Angebote sind freibleibend. Abweichende Bedingungen und Konditionen sind unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Sie gelten als nicht vorhanden. Kreditwürdigkeit des Käufers wird bei Auftragsannahme durch uns vorausgesetzt. Entstehen nach der Annahme des Auftrages Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers, wobei die Auskunft einer Auskunftei als ausreichender Nachweis gilt, so haben wir das Recht, sofortige Bezahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Vorlage der Auskunft kann vom Käufer nicht verlangt werden.

 

3. Auftrag

 

Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

 

4. Preise 

 

Alle in unseren Preislisten, Angeboten usw. aufgeführten Preise sind Euro-Preise und freibleibend. Berechnet werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich Mehrwertsteuer.

 

5. Lieferung

 

Die Lieferung ist ohne Gewähr. Sie wird nach Möglichkeit eingehalten. Höhere Gewalt oder sonstige, von uns nicht verschuldete Umstände, d.h. Betriebs- oder Verkaufsstörungen, Lieferverzögerungen oder Lieferunfähigkeit unserer Vorlieferanten, entbinden uns von jeder Vertragspflicht. Wir sind in solchen Fällen berechtigt, von der Lieferungsverpflichtung ganz oder teilweise zurückzutreten bzw. die Lieferzeit zu verlängern. Schadensersatzansprüche aus nicht rechtzeitiger oder unterbliebener Lieferung sind ausgeschlossen.

 

6. Verpackung

 

Ist eine Verpackung erforderlich, wird diese zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht wieder zurückgenommen.

 

7. Versand – Transport

 

Verladung und Versand erfolgt durch uns, durch einen Spediteur, durch einen Vorlieferanten, durch Bahn und durch Post immer auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Für eine ausreichende Statik auf dem Transportweg und am Aufstellungsort sorgt der Käufer. Eine Haftung für Schäden aus statischen oder unvermeidbaren Gründen wird in jedem Fall ausgeschlossen. Das statische Risiko liegt immer, auch bei unterstützenden Maßnahmen seitens der Lieferfirma, beim Käufer.

 

8. Zahlungsweise

 

Alle unsere Lieferungen sind, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, bei Lieferung in bar oder mit Scheck rein netto ohne Abzug zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt entweder an unsere inkassoberechtigten Fahrer oder den zur Nachnahme berechtigten Spediteur, Bei Annahme von Schecks und Wechseln gilt die Zahlung erst mit der Einlösung als erfolgt. Die Kosten für Diskontierung und Einzahlung gehen zu Lasten des Bestellers.

Ersatz- und Zubehörteile sowie Reparaturen werden ausnahmslos nur gegen Nettokasse geliefert bzw. ausgeführt. Bei Zielüberschreitungen werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte Verzugszinsen in Höhe der von den Großbanken berechneten Kreditkosten und Spesen berechnet.

Mit von uns nicht anerkannten Gegenansprüche kann der Käufer weder aufrechnen noch weder solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

 

9. Eigentumsvorbehalt

 

Die gelieferte Wert bleibt bis zur vollständigen Begleichung unserer sämtlichen Forderungen, gleich viel aus welchem Rechtsgrund sie entstanden sind, unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere Saldoforderung. Durch eine Saldoziehung wird jedoch der Eigentumsvorbehalt nicht berührt.

Die gelieferte Ware und die aus ihrer Vermischung und Verbindung entstandenen Gegenstände dürfen nur in ordnungsgemäßen Geschäftsgang entweder gegen Barzahlung oder unter Weitergabe des Eigentumsvorbehalts weiter veräußert werden.

Veräußert der Abnehmer die von uns gelieferte Ware, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller Forderungen gegen ihn aus Warenlieferungen, die ihm aus deren Veräußerung gegen seine Abnehmer entstehenden Forderungen in Höhe seines Weiterverkaufspreises mit allen Nebenrechten an uns ab.

Der Abnehmer ist trotz der erfolgten Abtretung berechtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf der von uns gelieferten Waren einzuziehen. Diese

Berechtigung besteht jedoch nur solange, als er seine Verpflichtungen uns gegenüber erfüllt. Er hat die eingezogenen Beträge, soweit unsere Forderungen fällig sind, sofort an uns abzuführen. Wir sind auf Verlagen des Abnehmers verpflichtet, die uns nach den vorstehenden Bedingungen abgetretenen Forderungen freizugeben, soweit sie unsere zusichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigen.

Der Käufer ist zur sachgemäßen Lagerung der uns gehörenden Ware verpflichtet. Werden die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren beim Käufer von Dritten gepfändet so hat uns der Käufer sofort von der Pfändung zu verständigen und den pfändenden Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Alle uns durch die Pfändung entstehenden Kosten trägt der Käufer. Das gleiche gilt sinngemäß bei einer sonstigen Beeinträchtigung unserer Rechte. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer nicht berechtigt, die gelieferte Ware zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen, zu vermieten oder sonstigen anderen Personen zu überlassen.

 

10. Zahlungsverzug und Verletzung des Eigentumsvorbehalts 

 

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verbindlichkeiten nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichsverfahren oder der Konkurs eröffnet oder laufen Auskünfte ein, die Zweifel über seine Kreditfähigkeit aufkommen lassen, wird unsere Gesamtforderung gegen den Käufer sofort – auch wenn Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen – fällig. Vom Zeitpunkt der Fälligkeit an sind wir berechtigt. Verzinsung unserer Forderungen nach den Sätzen der Großbanken zu verlangen.

Gerät der Käufer mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug, so sind wir auch berechtigt, die in unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zurückzuholen. Der Abnehmer hat uns in diesem Falle auf unser Verlagen ein Verzeichnis sämtlicher bei ihm vorhandenen Waren, die in unserem Eigentumsvorbehalt stehen, einzureichen und uns eine Aufstellung der an uns abgetretenen Forderungen, die Namen, Adressen der Schuldner und Höhe der Forderungen, die halten muss, zu übermitteln. Auf unser Verlangen hat er den Schuldnern die Abtretung der Forderung an uns anzuzeigen, wobei es uns freisteht, Anzeige auch von uns aus zu machen.

 

11. Gewährung und Garantie

 

11.1 Gewährleistung

 

Dem Käufer wird Gewähr geleistet für eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende einwandfreie Konstruktion des Liefergegenstandes sowie für Verwendung entsprechenden Materials und sorgfältiger Fertigungsverfahren. Etwaige Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung des Mangels uns schriftlich zu melden. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Veränderungen vom Käufer oder von dritter Seite an dem Liefergegenstand vorgenommen werden oder Ersatz durch Teile fremden Ursprungs vorgenommen wird.

Ansprüche auf Wandlung, Minderung, Kündigung oder Ersatz von Schäden, auch von solchen, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden ausgeschlossen. Ausgeschlossen wird jedoch nicht unsere Pflicht auf unentgeltliche Nachbesserung des Kaufgegenstandes.

Für nicht fabrikneue Erzeugnisse wird keinerlei Gewährleistung übernommen. Bei uns nicht selbst hergestellten Teilen beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Abtretung der uns etwa gegen den Erzeuger zustehenden Ansprüche. Natürlicher Verschleiß sowie Beschädigungen, die auf Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, bleiben von der Gewährleistung ausgeschlossen.
 

11.2 Garantieausübung.

 

Wir leisten Garantie für die Dauer eines halben Jahres entsprechend unseren Garantiebestimmungen. Reparaturen, Wartungen und Überholungen schließen eine Garantie aus.

 

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Nürnberg. Das gilt jedoch nicht für Kleingewerbetreibende im Sinne des Paragraphen 4 HGB.

 

13. Rechte

 

Sollte einer der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Geltung der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung trifft diejenige Regelung, die im Rahmen des rechtlich Möglichen der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.

Dr. Heindl Tresore GmbH & Co. KG Reviews with ekomi.de